Diese JGA-Party bleibt in Erinnerung
DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN
Der Nutzer wird hiermit gemäß Telemediengesetz (TMG), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen davon unterrichtet, dass die im Rahmen der Registrierung angegebenen personenbezogenen Daten ausschließlich zu dem Zwecke maschinenlesbar gespeichert, verarbeitet und genutzt werden, zu dem der Nutzer dieses angegeben hat, sofern keine Einwilligung in eine andere Nutzungsart erteilt wurde.
Der Anbieter ist berechtigt, die personenbezogenen Daten des Nutzers über die Inanspruchnahme seiner Dienste zu erheben, zu verarbeiten, zu speichern und zu nutzen, soweit dies erforderlich ist, um dem Nutzer die Inanspruchnahme der Dienste zu ermöglichen. Folglich werden, wenn sich der Nutzer bei den Diensten des Anbieters anmeldet, z. B. zur Bestellung eines Newsletters, die dort angegebenen Daten zum Zwecke der Zusendung des Newsletters erhoben, gespeichert und verarbeitet. Ferner ist der Anbieter berechtigt, auf diese Daten zur Erhaltung der Betriebsfähigkeit der genannten Dienste zuzugreifen. Der Anbieter gewährleistet die vertrauliche Behandlung der Daten.
Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass er die Dienste des Anbieters, z.B.. Newsletter, auch ohne Angaben persönlicher Daten anonym beziehen kann. In dem Fall braucht nur die E-Mail-Adresse angegeben zu werden. Ferner kann sich der Nutzer bei Freemail-Diensten eine wahlfreie E-Mail-Adresse einräumen lassen, so dass in seiner E-Mail-Adresse, die im Rahmen der Bestellung des Newsletters einzugeben ist, anstelle seines Vor- und Zunamens ein Pseudonym erscheint.
Der Nutzer kann jederzeit die zu seiner Person oder zu seinem Pseudonym gespeicherten persönlichen Daten unentgeltlich beim Anbieter einsehen. Dazu kann der Nutzer eine Anfrage an den Anbieter stellen.
Der Anbieter ist nach freiwilliger, gesondert zu erklärender und protokollierter Einwilligung in die „erweiterte Datenverwendung“ durch den Nutzer berechtigt, personenbezogene Daten sowie Profildaten und demografische Daten für folgende Zwecke zu erheben, zu verarbeiten (z. B. zu modifizieren, zur Weiterverarbeitung zu speichern, mit anderen Datensätzen zu kombinieren und zu archivieren) und zu nutzen:
Der Anbieter ist nach Einwilligung des Nutzers nicht verpflichtet, die Nutzungsdaten frühestmöglich, also spätestens unmittelbar nach Ende der jeweiligen Nutzung, zu löschen, sondern ist zur Speicherung berechtigt.
Der Anbieter verpflichtet sich seinerseits, im Rahmen des TMG, BDSG sowie der sonstigen Datenschutzbestimmungen, die ihm aus dem Nutzungsverhältnis bekannt werdenden Daten des Nutzers, vorbehaltlich einer anderweitig erteilten Einwilligung, nur für die Erfüllung der Zwecke nach dieser Datenschutzbestimmung zu verwenden, das Datengeheimnis zu wahren und seine Mitarbeiter entsprechend zu verpflichten, soweit das gesetzlich erforderlich ist.